Steuerwirkungen

Steuerwirkungen
1. Begriff: Effekte der Steuern oder Steuerrechtsänderungen auf volkswirtschaftliche Größen. St. umfassen Steuerausweichreaktionen in der Ankündigungsphase ( Signalwirkungen), Überwälzungsprozesse bei der Steuerauferlegung und Sekundärwirkungen beim Steuerträger.
- 2. Arten: a) Sachliche, räumliche, zeitliche Substitutionsprozesse der potenziell Betroffenen, um der Steuer legal auszuweichen.
- b) Überwälzung: Prozess der Übertragung der Steuerlast vom Steuerpflichtigen auf den Steuerträger ( Steuerüberwälzung) – c) Steuereinholung: Derjenige, der die Steuerlast trägt, kann versuchen, durch verstärkte Wirtschaftstätigkeit die Einkommenseinbuße auszugleichen ( Incentives). Wenn ein bestimmtes subjektives Belastungsgefühl überschritten ist, können auch entgegengesetzte Effekte ( Disincentives) eintreten. Wirkungen auf die unternehmerische Investitionsentscheidung (Bedeutung für die Konjunktur- und Wachstumspolitik), auf die private Spar- und damit Konsumentscheidung und Wirkungen auf das Arbeitsangebots- und Nachfrageverhalten stehen im Mittelpunkt des Interesses.
- Vgl. auch  Steuerabwehr.
- 3. Einfluss auf die Einkommensverteilung: Alle aufgezeigten Effekte schlagen sich in veränderten Einkommenspositionen nieder und enden in der Steuerinzidenz ( Inzidenz).

Lexikon der Economics. 2013.

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