- Steuerwirkungen
- 1. Begriff: Effekte der Steuern oder Steuerrechtsänderungen auf volkswirtschaftliche Größen. St. umfassen Steuerausweichreaktionen in der Ankündigungsphase (⇡ Signalwirkungen), Überwälzungsprozesse bei der Steuerauferlegung und Sekundärwirkungen beim Steuerträger.- 2. Arten: a) Sachliche, räumliche, zeitliche Substitutionsprozesse der potenziell Betroffenen, um der Steuer legal auszuweichen.- b) Überwälzung: Prozess der Übertragung der Steuerlast vom Steuerpflichtigen auf den Steuerträger (⇡ Steuerüberwälzung) – c) Steuereinholung: Derjenige, der die Steuerlast trägt, kann versuchen, durch verstärkte Wirtschaftstätigkeit die Einkommenseinbuße auszugleichen (⇡ Incentives). Wenn ein bestimmtes subjektives Belastungsgefühl überschritten ist, können auch entgegengesetzte Effekte (⇡ Disincentives) eintreten. Wirkungen auf die unternehmerische Investitionsentscheidung (Bedeutung für die Konjunktur- und Wachstumspolitik), auf die private Spar- und damit Konsumentscheidung und Wirkungen auf das Arbeitsangebots- und Nachfrageverhalten stehen im Mittelpunkt des Interesses.- Vgl. auch ⇡ Steuerabwehr.- 3. Einfluss auf die Einkommensverteilung: Alle aufgezeigten Effekte schlagen sich in veränderten Einkommenspositionen nieder und enden in der Steuerinzidenz (⇡ Inzidenz).
Lexikon der Economics. 2013.